Amtlich anerkannter
Bremsen- und Tachodienst

Amtlich anerkannte Prüfstelle für Sicherheitsprüfungen an:

  • LKW
  • Omnibussen
  • Anhängern
  • Aufliegern
  • Sonder-KFZ
  • Baumaschinen

Beauftragte Werkstatt für Tacho und Fahrtenschreiberüberprüfung nach § 57b & 57d. (Geschwindigkeitsbegrenzer)

Beauftragung für Prüfung digitaler Tachos.

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